Wiederanmeldung

Um ein Kind für das kommende Schuljahr wieder anzumelden oder abzumelden, folgen Sie bitte dem untenstehenden Verfahren, indem Sie auf den entsprechenden Button klicken.

Bitte beachten Sie, dass die Wiederanmeldung erst dann gültig ist, wenn die zuständigen Sekretariate das am Ende des Verfahrens generierte, von den gesetzlichen Vertreter:innen unterschriebene Dokument für jedes Kind erhalten haben.

Antragstellung beim Konsulat

Familien von Kindern mit französischer Staatsangehörigkeit, die die Stipendien- oder Betreuungsregelung in Anspruch nehmen möchten und bereits in Deutschland wohnen, müssen ihre Unterlagen beim französischen Generalkonsulat in Frankfurt einreichen, ohne die Anmeldungsbestätigung der der Schule abzuwarten, da sie sonst für das Schuljahr nicht in den Genuss der Regelung kommen können

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