Voranmeldung
Voranmeldung eines neuen Schülers
Alle Kinder ab dem Alter von drei Jahren können unabhängig von ihrer Nationalität in unserer Einrichtung eingeschult werden. Für eine Anmeldung in der Vorschule „petite section“ muss das Kind bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Anmeldung erfolgt, drei Jahre alt sein.
Kinder, die in einem anderen als dem französischen Schulsystem (in Frankreich oder im Ausland) eingeschult wurden, müssen einen Test absolvieren, um festzustellen, wie gut sie die französische Sprache verstehen. Je nach Ergebnis kann eine Probezeit in Betracht gezogen werden.
Verfahren
1.Die Online-Voranmeldung ist der erste Schritt des Verfahrens und gilt nur für neue Schülerinnen und Schüler.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an :
- Frau Laurence Hahner, Sekretärin der Primarstufe (Vor- und Grundschule : Petite Section biz zum CM2) : +49 (0)69 747498116 ou laurence.hahner@lfvh.net
- Frau Elodie Perez, Sekretärin der Sekundarstufe (Gymnasium : 6ème biz zum Terminale): +49 (0)69 747498147 ou elodie.perez@lfvh.net
Damit Ihr Antrag berücksichtigt werden kann, müssen Sie die Finanzordnung und die Gebühren einsehen und akzeptieren. Ihr Antrag auf Voranmeldung wird nach Eingang Ihrer Unterlagen bearbeitet, die in jedem Fall das von den gesetzlichen Vertretern des Schülers unterzeichnete Dokument „dossier de pré-inscription“ enthalten müssen.
2. Zahlung der Anmeldegebühren („Frais de première inscription“)
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung haben Sie vierzehn Tage Zeit, um die Anmeldegebühren zu bezahlen (nicht rückzahlbar).
3. Endgültige Anmeldung
Die Anmeldung wird endgültig, nachdem Sie die Erstanmeldegebühr bezahlt haben. Sobald wir die Zahlung festgestellt haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
Antragstellung beim Konsulat
Familien von Kindern mit französischer Staatsangehörigkeit, die die Stipendien- oder Betreuungsregelung in Anspruch nehmen möchten und bereits in Deutschland wohnen, müssen ihre Unterlagen beim französischen Generalkonsulat in Frankfurt einreichen, ohne die Anmeldungsbestätigung der der Schule abzuwarten, da sie sonst für das Schuljahr nicht in den Genuss der Regelung kommen können
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