Voranmeldung

Voranmeldung neuer Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2025/2026

Alle Kinder ab dem Alter von drei Jahren können unabhängig von ihrer Nationalität an unserer Einrichtung eingeschult werden. Für eine Anmeldung in der Kindergartenklasse „petite section“ (1. Jahr der Maternelle) muss das Kind bis zum 31. Dezember des Anmeldejahres das dritte Lebensjahr vollendet haben.

Kinder, die ihre schulische Laufbahn in einem anderen Schulsystem als dem französischen begonnen haben – sei es in Frankreich oder im Ausland – müssen einen Test absolvieren, um ihr Verständnis der französischen Sprache zu prüfen. Je nach Ergebnis kann anschließend eine Probezeit in Betracht gezogen werden.

Anmeldeverfahren 

1.Die Online-Voranmeldung ist der erste Schritt des Verfahrens (via Skolengo-Plattform) und gilt nur für neue Schülerinnen und Schüler.

Für weitere Informationen und Rückfragen während der Online-Anmeldung wenden Sie sich bitte an:

  • Frau Laurence Hahner, Sekretärin der Primarstufe (Kindergarten und Grundschule: Petite Section bis CM2) : +49 (0)69 747498116 oder laurence.hahner@lfvh.net
  • Frau Elodie Perez, Sekretärin der Sekundarstufe (Collège und Gymnasium: 6e bis zum Terminale): +49 (0)69 747498147 oder elodie.perez@lfvh.net

Damit Ihr Antrag berücksichtigt werden kann, ist es erforderlich, dass Sie die Gebühren sowie die Finanregelung einsehen und akzeptieren. Ihre Voranmeldung wird nach Eingang aller Unterlagen bearbeitet. Diese müssen in jedem Fall das von den gesetzlichen Vertreter:innen des Kindes unterschriebene Dokument „Dossier de pré-inscription“enthalten.

2. Zahlung der Anmeldegebühren („Frais de première inscription“)

Sobald Sie die Anmeldebestätigung erhalten haben, bitten wir Sie, die Anmeldegebühren innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

3. Endgültige Anmeldung
Die Anmeldung wird endgültig, sobald die Erstanmeldegebühr eingegangen ist. Sie erhalten dann umgehend eine Bestätigungs-E-Mail.

Antragstellung beim Konsulat

Familien von Kindern mit französischer Staatsangehörigkeit, die die Stipendien- oder Betreuungsregelung in Anspruch nehmen möchten und bereits in Deutschland wohnen, müssen ihre Unterlagen beim französischen Generalkonsulat in Frankfurt einreichen, ohne die Anmeldungsbestätigung der der Schule abzuwarten, da sie sonst für das Schuljahr nicht in den Genuss der Regelung kommen können

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