DER GESAMTSCHULBEIRAT
Der Gesamtschulbeirat ist die übergeordnete Instanz sowohl für die Primar- als auch für die Sekundarstufe und besitzt die alleinige Entscheidungsbefugnis. Somit entscheidet er über alle Vorschläge und Anregungen des Primar- und des Sekundarstufenbeirates. Er ist für alle pädagogischen und erzieherischen Aspekte sowie für die Investitionen der Schule zuständig. Der Gesamtschulbeirat setzt sich aus Vertretern der Schulverwaltung, der Elternschaft, des Kollegiums, der Schülerschaft und aus Konsulatsberatern zusammen.